Hinweis zur Videoüberwachung

Hinweis zur Videoüberwachung

Trend Micro setzt in seinen Niederlassungen weltweit Überwachungskameras ein. Diese sind in den Empfangsbereichen innerhalb der Gebäude und an einigen Standorten außerhalb der Gebäude angebracht.

Trend Micro verarbeitet die von den Überwachungskameras in den Niederlassungen erfassten personenbezogenen Informationen, wie oben beschrieben, zu Sicherheitszwecken. Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 6(1)(f), DSGVO, der die Verarbeitung personenbezogener Informationen aufgrund eines berechtigten Interesses von Trend Micro gestattet. Trend Micro bewahrt das von den Überwachungskameras aufgezeichnete Bildmaterial nicht länger auf als erforderlich.